Palästina Solidarität ist kein Verbrechen!
Am 16. Mai 2024 wurde das Verbot der Initiative Palästina Solidarität Duisburg bekannt gegeben. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses antidemokratische Verbot zurückgenommen wird.
Die wichtigsten Fragen:
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Das Komitee gegen das Verbot von PSDU ist eine Gruppe von Einzelpersonen, die sich gegen das am 16.05.2024 öffentlich vollzogene Verbot von Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) einsetzen. Das Verbot der Gruppe ist eine inakzeptable Einschränkung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit von Menschen in Duisburg, die sich für Palästina einsetzen. Das Verbot muss aufgehoben werden – dafür setzt sich dieses Komitee ein.
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Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) war ein Zusammenschluss von palästinasolidarischen Leuten in Duisburg, die gemeinsam u. a. Demonstrationen, Kulturveranstaltungen, Lesekreise, Filmabende und Vorträge zur Geschichte und aktuellen Lage in Palästina organisierten. Die Gruppe wurde im Mai 2023 gegründet und erfuhr im Herbst 2023, vor dem Hintergrund des Genozids in Gaza ein starkes Wachstum. Die Gruppe war bekannt für ihre zahlreichen, vielseitigen und öffentlich beworbenen Aktivitäten, für ihre sehr bunte Zusammensetzung aus Menschen mit unterschiedlichsten kulturellen, nationalen und religiösen Hintergründen, verschiedener Altersklassen und mit pluralen politischen und weltanschaulichen Ansichten. Außerdem war sie in NRW und ganz Deutschland mit anderen palästinasolidarischen Gruppen und Einzelpersonen gut vernetzt.
PSDU war auch für seine klaren Positionen zu Palästina bekannt: Die Gruppe vertrat die Ansicht, dass nur ein gemeinsamer Staat für all seine Einwohner unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit auf dem Gebiet des gesamten historischen Palästinas eine realistische und gerechte Lösung des dortigen Konflikts darstellen könne. Sie forderte das den Palästinensern von der UNO garantierte Recht auf Rückkehr ein. Und sie bestand darauf, dass die Palästinenser gegen die dauerhafte israelische Besatzung und Vertreibung von ihrem völkerrechtlich verbrieften Recht auf Widerstand Gebrauch machen dürfen, einschließlich des bewaffneten Kampfs. -
Am Morgen des 16.05.2024 verkündete das Innenministerium von NRW unter Herbert Reul (CDU), dass PSDU verboten und aufgelöst wurde und untersagte damit jegliche Aktivität im Namen dieser Gruppe. Zeitgleich erfolgten in Duisburg vier Hausdurchsuchungen bei Personen, die als „Funktionäre" von PSDU ausgemacht wurden. Verbunden war dies mit schamlos hetzenden Medienberichten, in denen die Gruppe und ihre Mitglieder als „Judenhasser“ und „Terror-„ und „Hamas-Unterstützer“ verleumdet und zum Teil sogar Einzelheiten über Privatpersonen verbreitet wurden.
Begründet wird das Verbot mit Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes: PSDU habe sich mit seinen Tätigkeiten 1. gegen die Völkerverständigung und 2. damit auch gegen die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland gerichtet. Diese Vorwürfe entsprechen aus Sicht des Komitees nicht der Wahrheit und sind unserer Ansicht nach eindeutig politisch motiviert: Eine Gruppe, die sich aktiv gegen die finanzielle und militärische Unterstützung Israels durch Deutschland aussprach und mit viel Erfolg in der deutschen Bevölkerung für die Rechte der Palästinenser eintrat, war den auf die „deutsche Staatsräson“ eingeschworenen Behörden und Amtsträgern ein Dorn im Auge. Zudem liegt der Verdacht nah, dass mit dem öffentlich und medial inszenierten Verbot Wahlkampf und Ablenkung betrieben wurde.
Das Verbot zielt nicht nur auf die Betroffenen, denen ihr Grundrecht auf Vereinigungs- und damit verbunden auch auf Meinungsfreiheit verwehrt bzw. eingeschränkt wird. Es soll auch die Palästinasolidaritätsbewegung insgesamt in Deutschland, und darüber hinaus letztlich auch andere friedenspolitisch und internationalistisch aktive Menschen einschüchtern. Herbert Reul forderte in seiner Erklärung zum PSDU-Verbot, nun müssten auch andere pro-palästinensische Gruppen bundesweit verboten werden. Zudem können die Behörden nun auf das PSDU-Verbot verweisen, um weitere Verbote in Deutschland zu rechtfertigen.
Das Verbot von Ersatzorganisationen kriminalisiert zudem letztlich jegliche Palästina-Arbeit in Duisburg. Jeder, der für Palästina eintreten will, wird sich jetzt zwei Mal überlegen, ob er oder sie sich der Gefahr einer Hausdurchsuchung, einer öffentlichen Hetzkampagne und der Anklage wegen der „Fortsetzung der Tätigkeiten von PSDU“ aussetzen will.
Die vollständige Verbotsverfügung und die Klage dagegen findet ihr hier. -
Von dem Verbot Betroffene haben Klage eingereicht, um das Verbot von PSDU aufzuheben. Als Komitee unterstützen wir den Kampf gegen das Verbot, indem wir 1. über das Verbot sowie die juristischen Prozesse und Argumente dagegen informieren, 2. indem wir damit verbunden Öffentlichkeit und politischen Druck erzeugen und 3. indem wir Geld sammeln, um die Kosten für die politischen und juristischen Verfahren rund um das Verbot von PSDU zu decken.
Wir rufen alle Palästina-Aktiven dazu auf, Einschränkungen von Grundrechten wie im Fall von PSDU nicht einfach hinzunehmen, sondern juristisch und öffentlich dagegen zu kämpfen!
Wir rufen alle demokratischen Kräfte dieses Landes dazu auf, Aufmerksamkeit für die Prozesse rund um das Verbot von PSDU zu schaffen und für die Prozesskosten zu spenden!Wir sagen: Weg mit dem Verbot von PSDU! Palästina-Solidarität ist kein Verbrechen! Und Solidarität lässt sich nicht verbieten!
#WirSindAllePSDU
Empfänger: Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Duisburg
IBAN: DE02 4306 0967 4007 2383 98
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Komitee gegen VerbotKontakt:
komitee@posteo.de
www.psdu-verbot.info
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Berufsverbot gegen Ahmad!
Ahmad darf nicht mehr in seinem Job arbeiten - wegen seiner Verbindung zu Palästina Solidarität Duisburg!
Eilverfahren gegen PSDU-Verbot soll abgewürgt werden!
Das OVG NRW hilft beim Abbau von Grundrechten: Das Eilverfahren gegen PSDU-Verbot soll abgewürgt werden!
Eilantrag gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) abgelehnt!
Am vergangenen Freitag wurde der Eilantrag gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) vom Oberverwaltungsgericht NRW in Münster abgelehnt!
Rassistisches Strafverfahren gegen Ahmad eingestellt!
Nachdem bei den Razzien vom 16.05.2024 nichts Illegales gefunden wurde, leitete die Polizei kurzerhand ein Verfahren wegen Urkundenfälschung gegen Ahmad ein. Ob Ahmad wirklich Urkunden fälscht oder ob die Polizei einfach nur ein Rassismusproblem hat, lest ihr hier.
Zweite Pressemitteilung des Komitees gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg zur Befangenheit einer Düsseldorf Richterin
Die Betroffenen haben Befangenheitsanträge gegen eine verantwortliche Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Wir berichten als Komitee darüber. Wir haben außerdem die Befürchtung, dass die Behörden Repressionsmaßnahmen gegen uns als Komitee vorbereiten.
Erstes Verfahren gegen Leon Wystrychowski eingestellt!
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat eines der zahlreichen unbegründeten Verfahren gegen Leon eingestellt!
Richterin droht Komitee gegen das PSDU-Verbot
Wir haben ausführlich über das Verbot der PSDU, die konstruierten Vorwürfe und das Phänomen der Kontaktschuld berichtet. Wenn ihr dachtet, das bisherige Vorgehen wäre abstrus, lest ihr hier, wie richterliche Drohungen und Befangenheit sich nun auf das Komitee gegen das Verbot der PSDU ausweiten.
Einschüchterungsversuche durch zionistische Gruppen
Dank der Polizei und der deutschen Presse zieren diese unschönen Aufkleber die Hausfassaden mehrerer Personen, die mit Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) oder mit dem Komitee gegen das PSDU-Verbot zu tun haben.
Was wir vom Komitee gegen das PSDU-Verbot davon halten, lest ihr hier!
Kontaktschuld wirkt!
Erinnert ihr euch an unsere Artikel zur Kontaktschuld? Am 25.09.2024 wurde das Verbot der Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“ vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht verhandelt. Lest hier, wie der Kontakt zur PSDU zum Grund für das Gericht wurde, das Verbot als zulässig zu erklären.
Termine in Duisburg
Wir informieren in Duisburg im September und Oktober über das Verbot von PSDU. Kommt vorbei!
Verfahren gegen palästinasolidarische Demonstrantin in Duisburg eingestellt!
Ein haltloses Verfahren gegen die Teilnehmerin einer Demonstration, zu der PSDU im vergangenen Oktober aufgerufen hatte, wurde eingestellt!
OVG NRW hilft bei Verfahrensverzögerung
Das OVG NRW gibt dem NRW-Innenministerium nochmal mehr Zeit, um sich zum Eilantrag gegen das Verbot von PSDU zu äußern und verschleppt damit eine Entscheidung weiter!
COMPACT zeigt, was möglich ist…wenn man nicht gegen, sondern für Rassismus steht!
Das Verbot des rassistischen COMPACT-Magazins wurde im Eilverfahren wieder aufgehoben - PSDU hingegen bleibt weiter verboten, eine Entscheidung wird trotz Eilverfahren weiter hinausgezögert. Auch das mediale Echo auf die beiden Verbote war sehr unterschiedlich.
Lest hier unsere Stellungnahme dazu.
NRW-Innenministerium verschleppt Klage gegen das PSDU-Verbot
Das NRW-Innenministerium gibt sich alle Mühe, eine Entscheidung im Eilverfahren hinauszuzögern. Sie wurden Mitte Juni vom Oberverwaltungsgericht um eine Stellungnahme gebeten - diese wollen sie jetzt erst Ende August einreichen, um eine Entscheidung weiter hinauszuzögern! Lest hier alle Details.