Klarer Sieg vor dem Arbeitsgericht – herzlichen Glückwunsch Ahmad!
Das Arbeitsgericht Dortmund hat am 10. April in einem Urteil klargestellt, dass die Kündigung von Ahmad unwirksam ist, weil sich der Arbeitgeber - das Land NRW - nicht an die notwendigen rechtlichen Vorgaben gehalten hat. Der Personalrat wurde nicht richtig informiert. Während sie ihm vorwerfen, „verfassungsfeindlich“ zu sein, haben sie selbst geltendes Recht mit Füßen getreten!
Wie es weiter geht, werden wir sehen: Eine Berufung der Gegenseite dürfte scheitern. Weil sie aber klar gemacht haben, dass sie Ahmad unbedingt loswerden wollen, werden sie aller Wahrscheinlichkeit nach eine neue Kündigung aussprechen, gegen die Ahmad dann erneut klagen wird. Der Kampf geht also weiter!