Berufsverbot gegen Ahmad!

Am 16. Mai 2024 hat das NRW-Innenministerium nicht nur die Wohnungen von vier Aktivistinnen und Aktivisten der Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) durchsucht, sondern auch den Arbeitsplatz von Ahmad Othman, einem der vier Betroffenen und einem der Kläger gegen das Verbot von PSDU. Außerdem wurden im Rahmen der Razzien bei Ahmad, der als ITler arbeitet, mehrere Geräte von der Polizei beschlagnahmt, die Ahmads Arbeitgeber gehören. An seinem Arbeitsplatz wurde allerdings nichts von den Beamten entwendet.

Von Befangenheit …

Der Durchsuchungsbeschluss für Ahmads Arbeitsplatz wurde noch am 16. Mai innerhalb weniger Stunden von Richterin Houben unterzeichnet – derselben Richterin, die auch alle anderen, auf Lügen basierenden Durchsuchungsbeschlüsse gegen PSDU unterzeichnet,[1] die mehrfach und unter der Anwendung von Kontaktschuld-Argumenten die Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“ verboten[2] und die das Komitee gegen das PSDU-Verbot bedroht hat,[3] und gegen die wegen all dem mittlerweile Befangenheitsanträge laufen.[4]

Die Arbeitsplatzdurchsuchung und die Kriminalisierung von PSDU durch die Repressionsbehörden sowie die Propaganda der Mainstream-Presse, die PSDU unhinterfragt als „Terror-„ und „Hamas-Unterstützer“ diffamierten, haben dazu geführt, dass Ahmad seitdem nicht mehr arbeiten durfte. Am 20. Juni 2024 wurde Ahmad aufgrund seiner Mitgliedschaft bei der PSDU von seinem Arbeitgeber suspendiert!

… zum Berufsverbot

Am 14. November 2024, fast genau sechs Monate nach dem PSDU-Verbot und nur einen Tag, bevor das Oberverwaltungsgericht NRW den Eilantrag gegen das Verbot ablehnte,[5] erhielt Ahmad seine finale Kündigung zum 31. Dezember 2024. Die Begründungen lauteten unter anderem:

  • Angebliche verfassungswidrige Gesinnung wegen Ahmads Mitgliedschaft bei PSDU.

  • Die Tatsache, dass Ahmad sich nicht von PSDU distanziert hat und sich an der Klage gegen das Verbot beteiligt.

  • Der Umstand, dass Ahmad sich geweigert hat, sich in einem mündlichen Gespräch zum Verbot zu äußern, und lediglich bereit war, schriftlich Stellung zu nehmen – was der Arbeitgeber offensichtlich nicht akzeptieren wollte.

  • Ahmads Aussagen in seiner Rede auf dem Palästina-Kongress in Wien6.

Der Arbeitgeber hat in dem Kündigungsschreiben ein YouTube-Video[6] angeführt und behauptet, dass Ahmad für den Job ungeeignet sei.

Zusätzlich unterstellt ihm sein Arbeitgeber, er könnte seine Position als ITler dazu nutzen, das bestehende Firmennetzwerk für persönliche Zwecke zu missbrauchen. Dies ist eine unverschämte Diffamierung, die das Vertrauen in Ahmads Aufrichtigkeit und Kompetenz untergraben soll und ihm letztlich Straftaten unterstellt, ohne dass es je einen Grund zu dieser Annahme gegeben hat.

Jeder zukünftige Arbeitgeber solle sich hüten, ihn als ITler zu beschäftigen. Damit kommt die Kündigung faktisch einem Berufsverbot gleich.

Die einzige Chance: kämpfen und solidarisch bleiben!

Heute trifft es Ahmad, gemeint sind aber wir alle! Wir wissen auch von vielen anderen, die ihre Jobs seit dem 7.10.2023 verloren haben – manche haben sich erfolgreich gewehrt. Lassen wir es nicht zu, dass in Deutschland das Mittel der Berufsverbote wieder zur repressiven Normalität wird! Palästinasolidarität ist kein Verbrechen!

Am Freitag, den 29.11.2024, hat Ahmad Kündigungsschutzklage erhoben und wird weiterhin alle juristischen Mittel nutzen, um seinen Job zurückzubekommen. Unterstützen wir ihn dabei: Spendet weiter, damit er sich gute Arbeitsrechtler leisten kann!

Macht euch selbst ein Bild: Schaut euch seine Rede auf YouTube an, hinterlasst gerne einen Like und einen positiven Kommentar, um ein Zeichen zu setzen.

Und natürlich: Teilt die Beiträge des Komitees, ladet Ahmad und Leon ein, organisiert Veranstaltungen, informiert euch und andere und demonstriert, dass wir alle zusammenhalten!



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Eilverfahren gegen PSDU-Verbot soll abgewürgt werden!